Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

General Terms and Conditions

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Scope

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Verträge und Dienstleistungen der:

OnCore GmbH
Haltingerstrasse 29
4057 Basel
Schweiz

Telefon: +41 77 976 27 06
E-Mail: admin@oncore.ch
Website: www.oncore.ch

Die AGB gelten sowohl gegenüber Privatkundinnen und Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen, Immobilienverwaltungen, Eigentümern, Institutionen und sonstigen Auftraggebern.

Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von OnCore GmbH ausdrücklich bestätigt wurden.

Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder einem Vertrag gehen diesen AGB vor.


2. Dienstleistungen

Services

OnCore GmbH bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Unterhaltsreinigung
  • Umzugsreinigung
  • Eventreinigung
  • Hauswartung
  • Umzug und Montage
  • Räumung und Entsorgung
  • Transporte
  • weitere individuell vereinbarte Dienstleistungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags und können separat verrechnet werden.


3. Offerten und Vertragsabschluss

Quotes and Contract Formation

Offerten von OnCore GmbH sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

  • eine Offerte von der Kundin oder dem Kunden angenommen wird;
  • OnCore GmbH einen Auftrag schriftlich oder elektronisch bestätigt;
  • ein individuell vereinbarter Auftrag auf andere Weise eindeutig bestätigt wird; oder
  • mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird.

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, vor Auftragserteilung alle für die Ausführung wesentlichen Informationen vollständig und korrekt mitzuteilen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen werden in der Schweiz grundsätzlich dann Vertragsbestandteil, wenn vor Vertragsabschluss auf sie hingewiesen wird und die andere Partei Gelegenheit erhält, sie einzusehen.


4. Preise

Prices

Die Preise richten sich nach der jeweiligen Offerte oder individuellen Vereinbarung.

Soweit nicht anders angegeben, werden Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben.

Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil der ursprünglichen Vereinbarung sind, können separat verrechnet werden.

Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen bei:

  • nachträglich gewünschten Zusatzarbeiten;
  • erheblich höherem Arbeitsaufwand als aufgrund der Angaben bei Auftragserteilung zu erwarten war;
  • zusätzlichem Materialbedarf;
  • zusätzlichen Transportwegen;
  • Wartezeiten, die nicht von OnCore GmbH verursacht wurden;
  • besonderen Entsorgungsgebühren;
  • erschwertem Zugang zum Einsatzort;
  • aussergewöhnlich schweren oder sperrigen Gegenständen;
  • speziellen Sicherheits- oder Arbeitsanforderungen.

Soweit Mehrwertsteuer geschuldet wird, erfolgt deren Ausweisung gemäss den gesetzlichen Anforderungen.

Bei Dienstleistungen gegenüber Konsumenten sind Preisangaben transparent auszugestalten; nach den schweizerischen Regeln zur Preisbekanntgabe sollen insbesondere der tatsächlich zu zahlende Preis und nicht frei wählbare Zuschläge klar ausgewiesen werden.


5. Zahlung und Rechnungsstellung

Payment and Invoicing

Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb der dort angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Wird keine besondere Zahlungsfrist vereinbart, ist die Rechnung nach Erhalt entsprechend der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist OnCore GmbH berechtigt, die gesetzlich vorgesehenen Verzugsfolgen geltend zu machen.

OnCore GmbH kann bei grösseren Aufträgen, Materialkosten, Umzügen, Räumungen oder anderen umfangreichen Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Akontozahlung verlangen.

Bei laufenden Geschäftsbeziehungen können Teil- oder periodische Rechnungen vereinbart werden.


6. Termine und Einsatzzeiten

Appointments and Service Times

Vereinbarte Termine werden von OnCore GmbH nach Möglichkeit eingehalten.

Zeitangaben können jedoch von Umständen beeinflusst werden, die ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von OnCore GmbH liegen, beispielsweise:

  • Verkehr;
  • Wetterbedingungen;
  • vorherige Einsätze;
  • fehlender oder verspäteter Zugang zum Objekt;
  • technische Störungen;
  • Krankheit oder kurzfristiger Personalausfall;
  • aussergewöhnliche oder unvorhersehbare Ereignisse.

OnCore GmbH informiert die Kundin oder den Kunden bei wesentlichen Verzögerungen soweit möglich.

Eine geringfügige zeitliche Abweichung stellt grundsätzlich keinen Mangel der Dienstleistung dar, sofern kein ausdrücklich verbindlicher Zeitpunkt vereinbart wurde.


7. Pflichten der Kundin oder des Kunden

Customer Responsibilities

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe und sichere Durchführung der vereinbarten Arbeiten zu schaffen.

Dazu gehört insbesondere:

  • rechtzeitiger Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten oder Grundstücken;
  • vollständige und zutreffende Angaben über den Auftrag;
  • Information über besondere Gefahren oder Sicherheitsanforderungen;
  • Mitteilung über empfindliche, wertvolle oder besonders zu behandelnde Gegenstände;
  • Bereitstellung vereinbarter Schlüssel, Zugangscodes oder Zutrittsberechtigungen;
  • Sicherstellung, dass OnCore GmbH zur Durchführung der beauftragten Arbeiten berechtigt ist.

Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender oder unrichtiger Informationen oder eines nicht gewährleisteten Zugangs entstehen, können zusätzlich verrechnet werden.


8. Schlüssel, Zutrittsmittel und Zugang

Keys and Access

Übergebene Schlüssel, Badges, Zugangscodes oder sonstige Zutrittsmittel werden von OnCore GmbH mit angemessener Sorgfalt behandelt.

Die Kundin oder der Kunde hat OnCore GmbH über besondere Sicherheitsanforderungen zu informieren.

Zutrittsmittel dürfen von OnCore GmbH und den mit dem jeweiligen Auftrag betrauten Personen ausschliesslich für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen verwendet werden.

Nach Beendigung des Auftrags werden überlassene Zutrittsmittel entsprechend der vereinbarten Vorgehensweise zurückgegeben.


9. Reinigungsleistungen

Cleaning Services

Art und Umfang einer Reinigung richten sich nach der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, OnCore GmbH vor Beginn der Arbeiten über Oberflächen, Materialien oder Gegenstände zu informieren, die einer besonderen Behandlung bedürfen.

OnCore GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die aufgrund von nicht erkennbaren Materialeigenschaften, bestehenden Vorschäden, unsachgemässer früherer Behandlung oder fehlenden Informationen entstehen, soweit OnCore GmbH diese Umstände weder kannte noch erkennen musste.

Stark verschmutzte, beschädigte oder aussergewöhnlich behandlungsbedürftige Bereiche können einen zusätzlichen Aufwand verursachen, der nach vorheriger Absprache zusätzlich verrechnet werden kann.


10. Umzugsreinigung und Abgabegarantie

Move-Out Cleaning and Handover Guarantee

Sofern für eine Umzugsreinigung ausdrücklich eine Abgabegarantie vereinbart wurde, verpflichtet sich OnCore GmbH, berechtigte reinigungsbezogene Beanstandungen im Zusammenhang mit der Wohnungs- oder Objektübergabe im Rahmen der vereinbarten Reinigungsleistung nachzubessern.

Die Abgabegarantie gilt nur für Leistungen, die Bestandteil des vereinbarten Reinigungsauftrags waren.

Sie umfasst insbesondere keine:

  • baulichen Mängel;
  • Schäden;
  • Abnutzung;
  • Reparaturen;
  • Renovierungsarbeiten;
  • nicht vereinbarten Zusatzleistungen;
  • Beanstandungen, die nicht auf die ausgeführte Reinigung zurückzuführen sind.

Die Kundin oder der Kunde hat OnCore GmbH über Beanstandungen im Zusammenhang mit der Abgabe unverzüglich zu informieren und OnCore GmbH die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen.

Eine Abgabegarantie gilt nur, wenn sie ausdrücklich in der Offerte oder Auftragsbestätigung zugesichert wurde.


11. Umzüge, Transporte und Montage

Moving, Transport and Assembly

Bei Umzügen, Transporten und Montagearbeiten ist die Kundin oder der Kunde verpflichtet, OnCore GmbH vor Auftragserteilung über alle wesentlichen Umstände zu informieren.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Anzahl und Art der zu transportierenden Gegenstände;
  • besonders schwere oder sperrige Gegenstände;
  • empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände;
  • Stockwerk und Zugangssituation;
  • Vorhandensein und Grösse von Aufzügen;
  • längere Tragewege;
  • eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten;
  • notwendige Bewilligungen oder Parkplatzreservationen;
  • besondere Demontage- oder Montagearbeiten.

Wesentliche Abweichungen von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben können zu einer Anpassung des Preises führen.

Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente oder andere besonders wertvolle Gegenstände sollten grundsätzlich nicht ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung in gewöhnlichem Umzugsgut transportiert werden.


12. Räumung und Entsorgung

Clearance and Disposal

Bei Räumungs- und Entsorgungsaufträgen bestätigt die Kundin oder der Kunde, dass sie oder er berechtigt ist, über die betreffenden Gegenstände zu verfügen und deren Entfernung beziehungsweise Entsorgung anzuordnen.

OnCore GmbH ist nicht verpflichtet zu überprüfen, wem einzelne zur Räumung übergebene Gegenstände gehören.

Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle oder Materialien, die besonderen gesetzlichen Entsorgungsregeln unterliegen, müssen OnCore GmbH vor Beginn des Auftrags mitgeteilt werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Chemikalien;
  • Farben und Lösungsmittel;
  • medizinische oder biologische Abfälle;
  • explosive oder leicht entzündliche Stoffe;
  • Asbest oder asbestverdächtige Materialien;
  • andere gefährliche Stoffe.

Zusätzliche Gebühren für spezielle Entsorgung oder externe Entsorgungsstellen können separat verrechnet werden.


13. Hauswartung und wiederkehrende Dienstleistungen

Facility Management and Recurring Services

Bei regelmässigen Dienstleistungen ergeben sich Häufigkeit, Umfang und Einsatzzeiten aus der individuellen Vereinbarung.

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können eine entsprechende Anpassung der Vergütung erforderlich machen.

Bei längerfristigen Vereinbarungen können Einsatzzeiten in Abstimmung mit der Kundin oder dem Kunden angepasst werden, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Spezielle Kündigungsfristen für wiederkehrende Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung oder Offerte.


14. Änderungen und Zusatzarbeiten

Changes and Additional Work

Wünscht die Kundin oder der Kunde während der Durchführung eines Auftrags zusätzliche oder geänderte Leistungen, wird OnCore GmbH diese nach Möglichkeit ausführen.

Zusätzliche Leistungen können separat verrechnet werden.

Ist aufgrund einer Änderung ein erheblich grösserer Zeit-, Personal- oder Materialaufwand erforderlich, kann OnCore GmbH eine entsprechende Anpassung der Offerte oder des vereinbarten Preises verlangen.


15. Stornierung und Verschiebung

Cancellation and Rescheduling

Kann ein vereinbarter Auftrag nicht durchgeführt werden, ist OnCore GmbH so früh wie möglich zu informieren.

Die konkreten Stornierungs- und Verschiebungsbedingungen können in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung geregelt werden.

Bei einer kurzfristigen Stornierung oder Verschiebung kann OnCore GmbH, soweit rechtlich zulässig, bereits entstandene Kosten sowie angemessene Kosten für bereits fest reservierte Personal-, Fahrzeug-, Material- oder sonstige Ressourcen verrechnen.

Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Ressourcen kurzfristig nicht anderweitig eingesetzt werden können.

Zwingende gesetzliche Rechte der Kundin oder des Kunden bleiben vorbehalten.


16. Beanstandungen und Nachbesserung

Complaints and Rectification

Die Kundin oder der Kunde ist gebeten, die ausgeführte Dienstleistung nach Abschluss soweit zumutbar zu prüfen.

Beanstandungen sollen OnCore GmbH möglichst unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt werden.

Die Beanstandung sollte so konkret wie möglich beschrieben und, soweit sinnvoll, durch Fotos oder andere geeignete Informationen dokumentiert werden.

Bei berechtigten Beanstandungen ist OnCore GmbH grundsätzlich zunächst Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Punkt innerhalb angemessener Frist zu prüfen und nachzubessern.

Gesetzlich zwingende Gewährleistungs- oder Mängelrechte bleiben unberührt.


17. Haftung

Liability

OnCore GmbH führt die vereinbarten Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt aus.

Die Haftung richtet sich nach den zwingenden Bestimmungen des schweizerischen Rechts.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet OnCore GmbH nicht für Schäden, die insbesondere verursacht werden durch:

  • unrichtige oder unvollständige Angaben der Kundin oder des Kunden;
  • bereits bestehende Schäden oder Abnutzung;
  • nicht erkennbare Material- oder Konstruktionsmängel;
  • fehlende Hinweise auf besonders empfindliche Gegenstände oder Oberflächen;
  • Handlungen Dritter;
  • Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von OnCore GmbH.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Ausschluss nach zwingendem Recht unzulässig ist.


18. Einsatz von Mitarbeitenden und Dritten

Employees and Subcontractors

OnCore GmbH ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags eigene Mitarbeitende sowie geeignete externe Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, sofern der konkrete Auftrag keine andere Vereinbarung vorsieht.

OnCore GmbH bleibt gegenüber der Kundin oder dem Kunden für die vertragsgemässe Organisation der vereinbarten Leistung verantwortlich, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.


19. Höhere Gewalt

Force Majeure

OnCore GmbH haftet nicht für Verzögerungen oder die vorübergehende Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund von Ereignissen, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse;
  • extreme Wetterbedingungen;
  • behördliche Massnahmen;
  • Streiks;
  • Verkehrsunterbrechungen;
  • Energie- oder Kommunikationsausfälle;
  • aussergewöhnliche Sicherheitslagen;
  • sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

OnCore GmbH wird die Kundin oder den Kunden soweit möglich informieren und sich bemühen, einen geeigneten Ersatztermin oder eine andere angemessene Lösung zu vereinbaren.


20. Datenschutz

Data Protection

OnCore GmbH bearbeitet personenbezogene Daten gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht.

Weitere Informationen über die Bearbeitung personenbezogener Daten befinden sich in unserer Datenschutzerklärung auf www.oncore.ch.


21. Änderungen der AGB

Changes to the Terms and Conditions

OnCore GmbH kann diese AGB anpassen, wenn sich gesetzliche Anforderungen, Dienstleistungen oder betriebliche Abläufe ändern.

Für einen bereits abgeschlossenen Einzelauftrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss einbezogen wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Für zukünftige Aufträge gilt die jeweils bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung.


22. Salvatorische Klausel

Severability

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.


23. Anwendbares Recht

Governing Law

Für Vertragsverhältnisse mit OnCore GmbH gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende Schutzbestimmungen zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.


24. Gerichtsstand

Jurisdiction

Soweit gesetzlich zulässig, ist Basel, Schweiz, Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit OnCore GmbH.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.


25. Kontakt

Contact

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich an uns wenden:

OnCore GmbH
Haltingerstrasse 29
4057 Basel
Schweiz

Telefon: +41 77 976 27 06
E-Mail: admin@oncore.ch
Website: www.oncore.ch

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